Energieausweis

Alles schwarz auf weiß und zehn Jahre gültig.

Der Energieausweis für fremdgenutzte Wohnungen und Gebäude ist Pflicht. Eine Ausnahme besteht für Häuser mit Denkmalschutz und Gebäude mit weniger als 50 m² Gebäudenutzfläche.
Die beste Referenz bei Vermietung und Verkauf ist ein Energieausweis mit einer guten Bewertung der Immobilie.
Der Mieter weiß dann, dass er Heizkosten spart und der Käufer ist sicher, dass ihn keine bösen Überraschungen erwarten.

Bleibt nur noch die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, den verlässlichen Energiebedarfsausweis oder den kostengünstigen Energieverbrauchsausweis?

Auch bei dieser Frage hilft Ihnen unser Energieberater gerne weiter.

Energieverbrauchsausweis

Wie viel Energie wurde in Ihrer Immobilie verbraucht?

Hausbesitzer von Neubauten und größeren Altbauten (über vier Wohneinheiten) können frei zwischen dem kostengünstigeren Verbrauchs- und dem verlässlicheren Bedarfsausweis wählen.

Der Energieverbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energiebrauchs ermittelt, er ist folglich von dem Heizverhalten der Bewohner Ihrer Immobilie abhängig.

Er gibt somit nur bedingt Auskunft über die bauliche Qualität Ihrer Immobilie.

Energiebedarfsausweis

Wie viel Energie braucht Ihre Immobilie wirklich?

Dieser Ausweis wird auf der Grundlage der Gebäudedaten erstellt.

Wir ermitteln den Energiebedarf Ihrer Immobilie nach den Vorgaben des GEG. Dabei wird unter anderem die energetische Qualität von Gebäudeteilen und Fenstern berücksichtigt. Auch die Heizungsanlage nimmt Einfluss auf die Energiebedarfsrechnung.

Der Energieverbrauch in kleineren Wohneinheiten ist sehr stark vom Verhalten der Nutzer bestimmt. Ein Energieverbrauchsausweis wäre hier folglich nicht aussagekräftig. Daher ist der Bedarfsausweis für kleine Häuser (bis vier Wohneinheiten) Pflicht, sofern der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Eine Ausnahme bildet eine rechnerisch nachweisliche energetische Verbesserung auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung. Hierbei wäre der Verbrauchsausweis zulässig.